38/71 7 Sicherheitsaspekte Die Sicherheit von Menschen sowie Sach- und Naturwerten entlang von Gewässern kann durch ändernde Abflussverhältnisse gefährdet werden. Entsprechend sind alle Sicherheitsaspekte von Beginn an in der Planung zu berücksichtigen. Die Wasserführung von Gewässern ist natürlichen und anthropogen verursachten Schwankungen unterworfen. Negative Auswirkungen sollen sowohl bei Hochwasser (hohe Wasserspiegellage) als auch bei Niederwasser (im Extremfall Austrocknen von Gewässern) verhindert werden. Strukturierungsmassnahmen können in diesem Zusammenhang einen Mehrwert in Fliessgewässern generieren und sind in der Planung in Bezug auf die positiven Effekte sowie mögliche negative Auswirkungen zu betrachten und einzubeziehen. Das nachfolgende Kapitel gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Sicherheit sowie die Auswirkungen eines Versagens der Strukturierungsmassnahmen und beleuchtet die Unsicherheiten bei deren Projektierung und Realisierung. 7.1 Gefahren Hochwassersicherheit - Gefahrenprozess Strukturierungsmassnahmen dürfen keine Gefahr für Menschen und Sachwerte initialisieren. Der Aspekt der Hochwassersicherheit ist daher bei der Planung von Strukturierungsmassnahmen immer adäquat von Anfang an zu berücksichtigen. Naherholung und Wassersport Strukturierungsmassnahmen dürfen grundsätzlich die Verletzungsgefahr für Schwimmende und Bootsfahrende nicht verschärfen. An Gewässern mit intensiver Freizeitnutzung sind Lage und Ausgestaltung von Massnahmen in Zusammenarbeit mit Fachstellen (z. B. Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG, Gewässer-/Seepolizei, Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU) zu koordinieren. Strukturierungsmassnahmen können zum Beispiel unterhalb des Normalwasserspiegels zu liegen kommen und auf Kartenwerken entsprechend eingetragen werden, wie z.B. an der Aare zwischen Thun und Bern. Weiter sind Baustellen vorschriftskonform zu signalisieren. Infrastrukturanlagen am Gewässer (Einleitungen, Wasserentnahmen) Bei der Planung von Strukturierungsmassnahmen sind die hydraulischen und morphologischen Auswirkungen auf Infrastrukturanlagen am Gewässer zu beachten. Rückstaueffekte durch erhöhte Wasserspiegellagen oder Auflandungen können die Funktion von Infrastrukturanlagen (z.B. landwirtschaftliche Drainageleitungen, Strassenentwässerungen, Regenüberlaufbecken, usw.) beeinträchtigen. Wasserentnahmestellen (z. B. für Trink-/ Brauchwasser) sind ebenso in die Planung einzubeziehen. Wasserkraftnutzung Strukturierungsmassnahmen sind immer auf unterliegende Abschnitte zu adaptieren. Wasserkraftanlagen mit ihren Anlageteilen können durch angeschwemmte Strukturierungselemente beeinträchtigt werden. So ist zum Beispiel auf den Einsatz von Stahlbändern und Stahlseilen zur Verhinderung von Turbinenschäden in Gewässerabschnitten mit Wasserkraftnutzung zu verzichten. Bestehende Naturwerte Strukturierungsmassnahmen dienen der ökologischen Aufwertung des Gewässers und damit der Steigerung des Naturwerts. Bei der baulichen Umsetzung sind vorhandene Naturwerte zu schonen (achtsam sein beim Bau, Ufergehölze erhalten, usw.). Der Einbau von Strukturen in den aquatischen Lebensraum darf die Qualität von amphibischen und terrestrischen Lebensräumen nicht schmälern.
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