Schweizerischer Fischerei-Verband

40 //// FISCHER SCHAFFEN LEBENSRAUM //// Oben links und rechts: Beispiel einer Gewässeraufwertung mit Instream Massnahmen im Siedlungsraum unter sehr begrenzten Platzverhältnissen mit Instream- Massnahmen, vorher und nachher. (Foto: Kanton Luzern, vif, Abteilung Naturgefahren ) Rechte Seite: Beispiel für die Entwicklung eines revitalisierten Fliessgewässers im Landwirtschaftsgebiet: Leugene (BE) (Fotos: WFN - Wasser Fisch Natur, Gümmenen) INSTREAM RESTAURIEREN Fehlt der Gewässerraum, um grossräumige Revitalisierungen mit einer ausreichender Dyna- mik zu ermöglichen, können sich die für die Gewässerorganismen notwendigen Strukturen und somit Lebensräume nicht entwickeln. In diesem Fall sind gezielte Massnahmen im be- stehenden Bach oder Fluss notwendig, damit eine Wiederbesiedlung mit standorttypischen Arten stattfinden kann. Die notwendigen Strukturen können gebaut werden (z.B. Fischunter- stände, Niederwassergerinne) , was aber meist nicht dauerhaft ist und oft künstlich aussieht. Besser ist es, das bestehende Gewässer mit Totholz, Blocksteinen, Kies oder auch lebenden Pflanzen gezielt so zu gestalten, dass sich durch die noch vorhandene Strömung Strukturen bilden und Lebensräume entwickeln können. Diese Art der Gewässeraufwertung wird «In- stream Restaurieren» genannt. Das «Instream Restaurieren» bietet die Möglichkeit, im bestehenden Bachprofil mit einfachen Mitteln deutliche ökologische Verbesserungen zu erzielen und damit auch intakte Gewäs- serabschnitte miteinander zu vernetzen. Zwar können die Massnahmen des Instream Res- taurierens einen ausreichenden Gewässerentwicklungsraum, der grossräumige eigendyna- mische Prozesse wie z.B. Laufverlagerungen und Auendynamik ermöglicht, nicht ersetzen. Sie bieten unter Einbindung der Fischer jedoch die Möglichkeit, bereits kurz- bis mittelfristig bedeutende ökologische Verbesserungen auf weiten Strecken unserer Fliessgewässer zu erzielen. Aufgrund ihrer vernetzenden Wirkungen kommen sie nicht zuletzt auch den kosten- intensiven Revitalisierungsmassnahmen zugute, die durch das revidierte Gewässerschutzge- setzt gefordert werden und auch dringend notwendig sind.

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