Wasser Agenda 21 / Strukturierungsmassnahmen

25/71 4.11 Unterstände Ein naturnahes Gewässer weist natürlicherweise auch ein hohes Angebot an Unterständen auf. Insbesondere in kleineren und mittelgrossen Gewässern können diese sogar einen Grossteil der Gewässerfläche ausmachen (z.B. Schwemmholzansammlungen in Bächen). Bei den Wirkungskontrollen von Revitalisierungsprojekten zeigt sich leider oft, dass noch ungenügend Unterstände im Gewässer vorhanden sind. Mit ein Grund dafür ist, dass Unterstände selbst in revitalisierten Gewässern nicht immer eigendynamisch entstehen können. So verhindert oder vermindert auch ein naturnaher Uferverbau das Entstehen von unterspülten Ufern. Der Folgeunterhalt verhindert teilweise die Bildung von Vegetationsstrukturen im Abflussbereich. Aus Hochwasserschutzgründen werden beispielsweise ufernahe Bäume gefällt, damit diese nicht ins Gewässer fallen. Deshalb gilt es bei Revitalisierungsprojekten zu prüfen, ob Unterstände auf natürliche Weise entstehen, oder ob es dafür den aktiven Einbau von Strukturen benötigt, welche das Unterstandsangebot erhöhen. Oftmals ist aus ökologischer Sicht ein zusätzlicher Einbau von Strukturen notwendig, um ein naturnahes Unterstandangebot zu erreichen. Abbildung 10 Links: Ein Blockstein, welcher Fischen als Unterstand Schutz bietet. Rechts: Eine Totholzansammlung im Uferbereich als typisches Beispiel für einen im Rahmen von Strukturierungsmassnahmen eingetragenen Unterstand (Foto: P. Vonlanthen).

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