10/71 Auswahl der Strukturierungsmassnahme soll auf die Beseitigung vorhandener ökologischer und ökomorphologischer Defizite ausgelegt sein, welche in der Planungsphase identifiziert werden. Geeignete Fliessgewässer Die Ausführungen im Handbuch und den Bautypenblättern fokussieren sich auf den Einbau von Strukturierungsmassnahmen in kleinen bis mittleren Fliessgewässern mit einer natürlichen Sohlenbreite von 1 bis 15 m. Es eignen sich insbesondere Gewässer im Mittelland, des Juras und der Voralpen bis zu einem Längsgefälle von ca. 5 % (Oregon Department of Fishery and Wildlife, 1995 und Wohl et al., 2019). In steilen Alpenbächen mit mehr als ca. 5 % Gefälle oder Stufen-Becken-Gewässern soll der Einbau wegen der hohen Abrasion und kostspieligen Verankerungsmassnahmen situativ und in Abhängigkeit der übrigen Rahmenbedingungen beurteilt werden. Es sei hier noch ergänzt, dass Aufwertungsmassnahmen mit Strukturierungselementen grundsätzlich auch an Gewässern mit Sohlenbreite > 15 m sinnvoll sind, diese jedoch nicht im Anwendungsbereich des vorliegenden Handbuchs liegen. Da Strukturierungsmassnahmen in grossen Fliessgewässern oft schwierig zu bauen sind (z.B. aufgrund grosser Wassertiefen), sind diese nur mit einer ausgewiesenen Erfahrung zu planen. Bedingungen und Kriterien für den Einsatz von Strukturierungsmassnahmen Ökologische Aufwertungsmassnahmen sind in strukturarmen Gewässern grundsätzlich immer sinnvoll, sofern sie nicht durch harte Randbedingungen (z.B. Hochwasserschutz) erschwert werden. Wo genügend Raum vorhanden ist, sollten Wasserbauprojekte mit Aufweitungen des Fliessgewässers hin zum natürlichen Zustand angestrebt werden. Solche Massnahmen sind nicht Bestandteil dieses Handbuchs, da sie an umfangreiche Planungsvorgaben gekoppelt sind. Strukturierungsmassnahmen können jedoch Bestandteil dieser Projekte sein. Strukturierungsmassnahmen eignen sich unter Umständen als schnell umsetzbare, temporäre Massnahme, um das Gewässer aufzuwerten, bis grossräumigere Wasserbauprojekte umgesetzt werden. Die Bedingungen und Kriterien für die Umsetzung reiner Strukturierungsmassnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Allgemein: − Für Wasserbauprojekte ist kein zusätzlicher Landbedarf verfügbar und die Platzverhältnisse sind beengt (besonders in stark besiedelten Gebieten und durch bestehende Infrastruktur). − Freifliessende Gewässerstrecken (nicht staugeregelt oder durch sonstige stauende Querbauwerke beeinträchtigt, mit oder ohne Wasserentnahme) eignen sich besonders für den Einsatz von Strukturierungsmassnahmen, sofern entsprechende Defizite vorliegen (Neuhaus und Mende, 2021). − Wassertemperatur: Temperaturrefugien wie z.B. Waldbäche oder grundwassergeprägte Giessen können durch Strukturierungsmassnahmen gezielt aufgewertet werden. Bei kälteliebenden Zielarten ist das Kriterium Wassertemperatur besonders zu berücksichtigen (Aeschlimann, 2021). Morphologische Defizite: − Das Fliessgewässer ist anthropogen überprägt und besitzt eine geringe Strukturausstattung. − Es besteht ein Mangel an Totholz oder/und der Eintrag von Totholz ist vermindert. − Das Gewässer verfügt über eine beeinträchtigte Abfluss-, Geschiebe- und Totholzdynamik und es bildet sich kein natürliches Verhältnis gewässertypischer Mesohabitate. Ökologisches Potential: – Anbindung an das Gewässernetz: Durch entsprechende Massnahmen (z.B. fischgängige Rampe) können derzeit abgeschnittene oder degradierte Reproduktions- und Ausweichhabitate wieder an das Hauptgewässer angebunden und aufgewertet werden, womit die natürliche Resilienz des Gewässersystems gestärkt werden kann.). – Förderung seltener Arten oder Ökotypen: Das Vorkommen national prioritärer oder stark gefährdeter Arten und Ökotypen (z.B. Seeforelle, Nase, Äsche) hat einen grossen Einfluss auf das ökologische Potenzial eines Gewässerabschnittes. Strukturierungsmassnahmen sollten auf die Bereitstellung geeigneter Habitate ausgelegt werden, um die Voraussetzungen für eine natürliche Reproduktion dieser Arten zu gewährleisten (z.B. Kieslaichplätze, Jungfischhabitate, Wiederherstellung Gewässernetz).
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