Wasser Agenda 21 / Strukturierungsmassnahmen

13/71 Kategorieneinteilung gemäss Tabelle 1, wonach komplexere (Kategorie A und C) und einfachere (Kategorien B und D) Bautypen zu unterscheiden sind. Werden standortgerechte Strukturierungsmassnahmen im Rahmen von Hochwasserschutz-, Revitalisierungs- oder Kombiprojekten in einem schlüssigen Gesamtkonzept gemäss den Programmvereinbarungen Revitalisierung und Gravitative Naturgefahren (BAFU, 2023b) realisiert, handelt es sich um beitragsberechtigte Massnahmen, welche mit Bundessubventionen finanziell unterstützt werden. Erfolgt der Einbau von Strukturen im Rahmen von Gewässerunterhaltsarbeiten zur Wiederherstellung ökologischer Funktionen, oder werden Strukturierungsmassnahmen in nicht raumlimitierten Abschnitten anstelle umfangreicherer Revitalisierungsmassnahmen durchgeführt, können keine Bundessubventionen in Anspruch genommen werden (BAFU, 2023b). Die Subventionierung auf Kantonsebene wird unterschiedlich gehandhabt. Für die Wasserbaupflichtigen bestehen zahlreiche attraktive Möglichkeiten zur Reduzierung des Eigenanteils der Projektkosten durch Kraftwerk-Ökofonds und Stiftungen. Eine Zusammenstellung ist auf der Website von WasserAgenda 21 publiziert. Tabelle 1 Zusammenstellung der 17 ausgewählten Strukturierungsmassnahmen. Die Strukturierungsmassnahmen sind in den Bautypenblätter detailliert beschrieben. Kategorie Bautypenblatt A. Komplexe Holzstrukturen 01. Totholzinseln 02. Unterströmte Stammhölzer 03. Lebende bestockte Abweiser 04. Biogene maschinelle Ufersicherung (BMU) 05. Holz-Querriegel Typ Wurzelsohlgurt B. Einfache Holzstrukturen 01. Faschinen 02. Pfahlstrukturen 03. Raubäume 04. Wurzelstöcke a. einzeln b. Cluster C. Komplexe Steinstrukturen 01. Lenkbuhnen 02 Strömungstrichter 03. Stein-Querriegel a. in Kiessohle b. Furter-Riegel c. auf Felssohle D. Einfache Steinstrukturen 01. Struktursteine 02. Kies-Geröll-Schüttungen

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