44/71 9 Wirkungskontrolle 9.1 Bedeutung von Wirkungskontrollen Sind die Strukturierungsmassnahmen im Gewässer umgesetzt, stellen sich im Anschluss folgende Fragen: − Wie wirken diese auf die Gewässermorphologie, auf das Strömungsbild, die Uferlinie und die Sohlenstrukturierung? − Welche Auswirkungen haben sie auf die Lebewesen im und am Wasser? − Welche Massnahmen (-kombinationen) stellen sich als am wirkungsvollsten heraus? − Gibt es Optimierungsmöglichkeiten im bestehenden Projekt? Oder was lernen wir für die Umsetzung zukünftiger Projekte? − Wie langlebig ist die Struktur? Wie kann die Lebensdauer verlängert werden? Für die Beantwortung dieser Fragen sind Wirkungskontrollen von zentraler Bedeutung. So können bei zukünftigen Strukturierungs- oder Revitalisierungsmassnahmen die vorhandenen Ressourcen (Finanzen und Arbeitsstunden) am wirkungsvollsten eingesetzt werden. Zusätzlich können gut dokumentierte Wirkungskontrollen auch als Kommunikationsinstrument für zukünftige Projekte dienen. Bei Wasserbauprojekten, welche vom Bund mitfinanziert werden (Finanzierung gemäss GSchG über Programmvereinbarungen im Umweltbereich oder als Einzelprojekt) werden Wirkungskontrollen vom Kanton koordiniert und müssen gemäss den Richtlinien des BAFUs durchgeführt werden. Nur so können via Kanton Beiträge des Bundes ausgelöst werden. Die Vorgaben für diese Wirkungskontrollen nach BAFU (Typ STANDARD oder VERTIEFT) sind zwingend einzuhalten. Die anzuwendenden Indikator-Sets, Aufnahmezeitpunkte und weitere methodische Informationen sind in der Praxisdokumentation «Wirkungskontrolle Revitalisierung – Gemeinsam lernen für die Zukunft» (BAFU, 2024a) klar definiert. So ist zum Beispiel das Indikator-Set 1 Habitatvielfalt sowie ein biologisches Indikator-Set obligatorisch durchzuführen, weitere neun Indikator-Sets stehen zur Wahl. Die Wirkung der Strukturierungsmassnahmen, die beispielsweise über den Unterhalt realisiert werden, sollten nach Möglichkeit ebenfalls überprüft werden. Bei diesen Massnahmen ist eine Wirkungskontrolle nach BAFU oft nicht verhältnismässig oder sinnvoll. Es kann ausreichen, ausgewählte Aspekte zu untersuchen. Es soll ermöglicht werden, dass die kleinräumigere Wirkung einer einzelnen Strukturierungsmassnahme oder einer Kombination von Massnahmen anstatt des ganzen Abschnitts mit einer Vielfalt von Massnahmen bestimmt werden kann. Nachfolgend wird ein mögliches Vorgehen mit unterschiedlichen Varianten geschildert. 9.2 Arbeitsschritte von Wirkungskontrollen Schritt 1: Ziele der Aufwertung definieren Die Ziele der strukturellen Aufwertungen eines Gewässers müssen zwingend vor der Planung der Massnahmen definiert werden. Mögliche Ziele können sein (siehe auch Kap. 3): − Habitatdiversität erhöhen: den Lebensraum für verschiedene im und am Wasser lebende Organismen ( z.B. aquatische Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen, terrestrische Vegetation) vielfältiger machen − Eine spezifische Art oder Artengruppe fördern (aquatisch, semiaquatisch) − Attraktivität als Fortpflanzungsgebiet für z.B. verschiedene Fischarten erhöhen − Deckungsstrukturen (Unterstände) für aquatische Organismen schaffen − Eindämmung der hohen sommerlichen Wassertemperaturen durch z.B. zusätzliche Beschattung der Wasserfläche
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