45/71 Schritt 2: Konzept erstellen Das Konzept soll gut durchdacht und früh genug erstellt werden (mindestens 1 Jahr vor Umsetzung der Massnahmen). Die Überprüfung der Projektziele muss zwingend spezifisch auf den Gewässertyp und die Art und den Umfang der umgesetzten Massnahmen ausgerichtet sein. Entsprechend ist zu definieren, welche ausgewählten Aspekte untersucht werden sollen. Idealerweise zieht man eine ausgewiesene Fachperson aus der kantonalen Verwaltung oder einem Fachbüro bei. Folgende Überlegungen führen zu einem geeigneten Konzept: − Welche Indikatoren und Methoden eignen sich, um die zu Beginn des Projektes definierte(n) Zielerreichung(en) zu messen? − Welches sind die repräsentativen Gewässerabschnitte, die untersucht werden sollen? − Können Kontrollstrecken ohne Massnahmen miteinbezogen werden? (bei biotischen aquatischen Indikatoren empfohlen) − In welchen Intervallen soll die Wirkungskontrolle stattfinden? (fixe Zeiträume oder z.B. nach geschiebeführenden Hochwassern oder nach Etablierung der Vegetation) Zu beachten: Wichtig ist jeweils, dass eine Aufnahme des gewählten Indikators bereits VOR der Umsetzung der Massnahme durchgeführt wird. Gewisse Indikatoren sind saisonabhängig, also muss genug Zeit dafür reserviert werden. Schritt 3: Konzept durchführen, Daten analysieren und darstellen Eine erste, visuelle Begutachtung der umgesetzten Massnahmen kann Informationen bezüglich der Habitatdiversität, der vielfältigeren Strömungsmuster, Breiten- und Tiefenvariabilität der Sohle, sowie zusätzlicher Rückzugsgebiete für aquatische Lebewesen geben. Doch nicht alles, was für unser menschliches Auge schön aussieht und wir als ideal einstufen, ist für im Wasser lebende und ans Wasser gebundene Organismen optimal. Deshalb werden die im Konzept definierten Indikatoren vor Ort erhoben, ausgewertet und mit ihnen die Zielerreichung klassiert. Da sich die Überprüfung der Wirkung der Massnahmen je nach Gewässertyp sowie Art und Umfang der umgesetzten Massnahmen anders ausfällt, können die interessierenden Aspekte sehr unterschiedlich sein. In den folgenden Abschnitten werden einige Beispiele exemplarisch dargestellt sowie zu beachtende Punkte aufgeführt. a) Fotodokumentation Ein fotografischer Vergleich des Gewässers vor und nach den Massnahmen ist äusserst wertvoll, um die morphologischen Veränderungen eindrücklich zu dokumentieren, und soll deshalb bei jeder Wirkungskontrolle fester Bestandteil sein. Dafür eignen sich Drohnenbilder (Abbildung 18) und/oder Fotos der einzelnen Abschnitte sowie Detailaufnahmen von Strukturierungselementen und deren Einflussbereich. Zu beachten: Drohnenbilder: Bei Gewässern mit hoher Deckung durch Laubbäume bei laubfreiem Zustand durchführen, Schattenwurf soll wenn möglich das Gewässer nicht bedecken. Fotografien vom Ufer aus: Bei den Aufnahmen vor Umsetzung der Massnahmen: Koordinaten und Blick-Richtung notieren (nur so können die späteren Aufnahmen mit dem gleichen Blickwinkel gemacht werden).
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