Wasser Agenda 21 / Strukturierungsmassnahmen

52/71 11 Unterhalt von eingebauten Strukturen 11.1 Grundsätze Strukturen, die in die Gewässer eingebaut werden, sollten die natürlichen Prozesse in einem Fliessgewässer (re-) aktivieren. Sie sollten deshalb nach Möglichkeit selbsterhaltend sein, d.h. sie sind entweder funktionsstabil (z.B. Querriegel A-05 bzw. C-03) oder sie alimentieren sich laufend von selbst durch hängenbleibendes Holz und Detritus (z.B. Pfahlstrukturen B-02). Ein weiterer relevanter Prozess der Selbsterhaltung ist der Aufwuchs von Gehölzen bei oder auf der Struktur. Damit kann einerseits eine Erhöhung der Lebensdauer der Struktur erreicht werden. Gleichzeitig kann neues Totholz in die Struktur eingetragen werden. Ein aktiver Unterhalt der Strukturen sollte dann grundsätzlich nicht nötig sein. Strukturen sollten auch dynamisch oder dynamisierend wirken und Entwicklungen in der Gewässerstruktur initiieren. Ein wichtiger Grundsatz beim Einbau von Strukturen lautet deshalb: “So wenig eingreifen wie möglich, nur so viel wie nötig.” Die Idee hinter diesem Satz ist, dass nicht wir die Gestaltenden sein sollten, sondern die Natur selbst. Dies bedeutet, dass wir mit einer Massnahme lediglich die eigendynamischen Kräfte des Wassers aktivieren und unterstützen sollten, damit eine selbstständige Weiterentwicklung möglich ist (Kap.2.2). 11.2 Wirkungsunterhalt Einen regelmässigen Unterhalt, wie er beim Schnitt von Böschungen oder beim Gehölzrückschnitt nötig ist, brauchen die in dieser Publikation beschriebenen Strukturbautypen nicht. Vielmehr kann ein Wirkungsunterhalt vorgenommen werden: − Verstärkung der Wirkung: Aktive (z.B. Kiesschüttung erneuern oder Astpackung neu “befüllen”) bzw. passive (Detritus oder Äste bleiben in Strukturen hängen) Alimentierung der Strukturen. − Belassen des IST-Zustands: Kontrolle der Strukturen und gegebenenfalls Ersatz von Faschinen oder Wurzelstöcken, die abgedriftet sind. Befestigungen kontrollieren und allenfalls ersetzen. − Schwächung der Wirkung: Teil-Rückbau der Struktur bei zu starker Wirkung (z.B. unerwünschte Verklausung, Seitenerosion oder zu starke Kolkbildung). 11.3 Wichtige Aspekte Die Kontrolle und allfällige Korrektureingriffe (Unterhaltsmassnahmen) bei eingebauten Strukturen sind insbesondere im Siedlungsgebiet wichtig, wo der Hochwasserschutz höher gewichtet wird als im Landwirtschaftsgebiet. Eingebaute Strukturen sollten dort regelmässig kontrolliert werden. Bei Bedarf kann korrigierend eingegriffen werden. Besonders beachtet werden sollten die Aspekte (1) Einengung des Abflussquerschnitts und (2) Verklausungsgefahr unterstrom liegender Durchlässe. Verankerungen sollten deshalb periodisch überprüft und bei Bedarf erneuert werden (Kap. 7). Im Landwirtschaftsgebiet ist auf allfällige Drainage-Einleitungen zu achten. Strukturen sollten in der Regel nicht unmittelbar unterhalb von Drainagen eingebaut werden, weil bei geringen Höhenunterschieden zwischen Einlauf in Bach und Drainagenetz ein Rückstau in die Drainage den ungehinderten Wasserauslauf beeinträchtigen kann. Im Sinne der in der vorliegenden Publikation beschriebenen Strukturen soll ganz allgemein für einen “aktiven”, aufwertenden Gewässerunterhalt plädiert werden. D.h., dass nicht nur Böschungen gemäht und Gehölze zurückgeschnitten werden, sondern Gewässer aktiv punktuell strukturiert werden z.B. durch lokales Aufbrechen harter Uferverbauungen, durch Pflanzung von ufernahen Bäumen und/oder durch Einbau von in dieser Publikation beschriebenen Strukturierungsmassnahmen. Auch sollen natürlich entstandene Holzstrukturen möglichst nicht entfernt, sondern belassen und ggf. verankert werden (sofern hochwasserschutztechnisch vertretbar). Das Merkblatt «Unterhalt an Fliessgewässern» gibt weiterführende Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen und Auflagen bezüglich Unterhaltsmassnahmen, zu Erhalt und Förderung der Biodiversität sowie zum Umgang mit invasiven Neophyten am Fliessgewässer (Fischereiinspektorat des Kantons Bern, 2023).

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