11 der dort: Kleine Asylanten im wahrsten Sinne des Wortes. Ihr Schicksal hatte sie ohne Eltern zurückgelassen oder der Fürsorge der Eltern entzogen. Das Asyl bot Unterschlupf, manch einem wurde es trotz aller Härte zum Daheim. Als Sr. Petronilla 1959 nach Mariazell kam, musste sie auf Geheiss ihrer Oberin das 1943 erschienene Buch «Die Brüder Sagenmatt» lesen. Darin beschreibt Josef Maria Camenzind die notvolle Lage einer an Schwindsucht erkrankten Witwe, die ihre beiden Buben für einige Monate ins Kinderheim bringen muss. Einfühlsam schildert er die zerrissenen Kinderseelen und ihr bodenloses Heimweh nach der Mutter und den vertrauten Stubenwinkeln. Fühlbar ist seine Kritik am reglementierten und kontrollierten Heimalltag. Schonungsvoll verweist er auf die Überforderung der Schwestern und ihrer Vorsteherin hin und lässt sie erfahren, dass ihr Strafen oft die falschen Kinder demütigte. Dass der Schauplatz des Buches just das Kinderheim Mariazell war, hat Sr. Petronilla erst später gemerkt. Für ihren Einsatz bei den Kindern habe sie aber daraus gelernt, auch vom Heimhelferinnenkurs, der 1959/60 erstmals in Luzern angeboten wurde und den sie besuchen durfte. Sie erkannte, dass Erziehung nicht in erster Linie eine Methode war, sondern eine menschliche Haltung. Ebenso, dass menschliche Schwächen sich überall zeigen, auch bei den Schwestern. Es störte sie, wenn Strafen ihrer Meinung nach hin und wieder zu hart waren. Wenn sie heute mit ehemaligen Zöglingen – so die damalige Bezeichnung – spricht, fällt ihr auf, dass das Gefühl des «Ungerechtbehandelt-worden-seins» einigen Kindern bleibende Wunden gerissen hat. Wenn Ehemalige von ihrem Leid sprechen, tut das den Schwester noch heute weh. Sr. Petronilla ist überzeugt: wer das damalige Leben im Kinderheim verstehen will, sollte das erwähnte Buch lesen. Überhaupt lohnt es sich, etwas in den Akten zu verweilen. Sr. Helena hat sie schon oft durchgeblättert. Vieles von dem, was früher als normal galt, kann sie heute selber nicht mehr verstehen. Sie leitete das Kinderheim von 1964 – 1972 und hat die vielen Entwicklungen und Veränderungen miterlebt. Tatzen oder andere körperliche Strafen gab es damals nicht mehr. So viele Sitzungen wie heute hätten sie zwar nicht gehabt, aber sie seien die Probleme auch im Gespräch angegangen. Besonders die jungen Schwestern, die frisch von der Heimerzieherinnenschule in Baldegg kamen, hätten viel Neues mitgebracht, das dann zum Wohle des Kindes verwirklicht werden konnte. Voraussetzung sei gewesen, dass es ihnen jeweils gelang, die Heimkommission davon zu überzeugen. Im Archiv zu stöbern, hilft Sr. Helena verstehen. Da stösst sie auf ein Formular «Polizeilicher Transportbefehl für ein Kind in die Anstalt» oder auf «Garantiescheine». Mit diesen verpflichteten sich die Unterzeichnenden zur Bezahlung der Tagestaxen für ein armes Kind. 1901 betrug die Tagestaxe dreissig Rappen. Das musste für Essen und Wohnen und Schulunterricht genügen. Eine Taxerhöhung von Fr. 1.– auf Fr. 1.50 im Jahr 1945 brachte das Fass zum Überlaufen: Ein Waisenamt im Kanton Luzern protestierte und orderte die Kinder demonstrativ zurück ins Bürgerheim. Briefe zwischen Stiftungskommission und Kloster Baldegg geben Einblick in die beidseitig prekäre finanzielle Situation. Von Zeit zu Zeit erbat das Kloster eine Lohnerhöhung. Dieses Ansinnen löste jedesmal eine Art Feilschen aus, die Stiftung argumentierte mit der drückenden Bauschuld. Der Vertrag von 1947 legte die Jahresentschädigung für die Vorsteherin und die Lehrschwestern auf Fr. 700.– fest, für die andern Schwestern auf Fr. 500.–. Dazu kam noch das Recht auf ein Paar Schuhe oder eine Schuhreparatur. Der Anstaltenverband mahnte Sr. Petronilla Hugi Sr. Helena Pichler
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