2 Ein Hafen für Menschen Bis ins späte Mittelalter hinein nahmen Könige oder Kaiser für sich ein Herbergerecht in Anspruch. Dies hiess nicht, sie selber würden an einem bestimmten Ort nächtigen. Vielmehr waren ihre Untertanen verpflichtet, im Namen des Königs fremden Menschen Unterkunft und Verpflegung zu garantieren. Für diese Gastgeberrolle durften die meist wenig Bemittelten kein Geld einfordern. Das Herbergerecht fragte nicht nach den Möglichkeiten der effektiven Gastgeber, sondern nur nach den Bedürfnissen des Herrschers. Im christlichen Abendland übernahmen Orden, Klöster und Spitäler den Herbergsdienst, das heisst die Versorgung von Pilgern, Reisenden, Fremden und Obdachlosen. Die speziell dafür geschaffenen «Elendshäuser», wie man sie seit Ende des 13. Jahrhunderts nannte, gehen zurück auf den Begriff «elilenti», welcher «fremd», «aus einem andern Land», und auch «elend» bedeutet. Aus dem frühen Anspruch der Herrschenden auf Unterbringung ihrer Soldaten und Gefolgsleute leiteten im späten Mittelalter weltliche und geistliche Herren für ihre Untergebenen die Herbergepflicht ab. Sie verlangte, Pilger und Reisende, sowie Obdachlose und Fremde jederzeit bei sich aufzunehmen. Das konnte Bauern, die an stark frequentierten Verkehrswegen oder in der Umgebung von Wallfahrtsstätten wohnten, so stark belasten, dass sie verarmten. Begüterten Bürgern hingegen gelang es, sich dieser Pflicht durch Geld zu entziehen, welches sie ihren Herren regelmässig zukommen liessen. Diese auf das Finanzielle reduzierte Gastgeberei forderte professionelle Beherberger und Beherbergerinnen, meist Klosterfrauen und Mönche. Sie behandelten Pilger, Reisende, Fremde und Obdachlose als Gäste und sahen es als vornehme Pflicht, helfend und gebend Zeugnis für das Evangelium abzulegen. Als Schutzheilige von Herbergshäusern wurde die heilige Gertrud von Nivelles verehrt und angerufen. Sie hatte sich als Äbtissin im 7. Jahrhundert vorbildlich für Arme und Obdachlose eingesetzt. Von ihr wird die Legende erzählt, sie biete den Seelen der Verstorbenen in der ersten Nacht nach dem Tode «hospitium» und «herberge», also Hilfe und Schutz, auf dem Weg zum ewigen Gott. Die mehr als 1500-jährige Geschichte des Wortes «Herberge» mag vergangen und vergessen sein. Doch vielleicht schwingt die eine oder andere Bedeutung noch immer mit und klingt an, wenn Menschen Herberge suchen und so etwas finden wie einen Hafen, in dem sie ankern, «Ladung löschen» und auftanken können, um gestärkt weiter zu gehen. Baldegger Schwestern Wohl niemand, der heute das Wort «Herberge» in den Mund nimmt, käme auf die Idee, es mit dem Militär oder der Rechtssprache in Verbindung zu setzen. Nicht so erging es unseren mittelalterlichen Vorfahren. Das frühe Mittelalter kannte das Wort als Zufluchtsort für ein Soldatenheer. Germanische Söldner haben das Wort ins römische Heer gebracht, und von dort aus ist es in zahlreiche andere Sprachen gelangt. So hat zum Beispiel auch das englische Wort «harbour» (Hafen) seinen Ursprung in der «heriberg». Aus historischer Sicht könnte man eine Herberge demnach als «Hafen für Menschen» bezeichnen. Sr. Tamara Steiner, Baldegg
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